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Bundesanwaltschaft: Oberst Klein muss nicht vor Gericht…

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Wegen der nachrichtlichen aktuellen Entwicklung von heute – nun doch ein kurzer Post, weil er von nicht unwichtig  ist:

Der für den umstrittenen Luftangriff bei Kundus verantwortliche Bundeswehr-Oberst Georg Klein wird sich nicht vor Gericht verantworten müssen. Bei dem Angriff im Norden Afghanistans mit vielen zivilen Toten sei weder gegen das Völkerrecht noch gegen das Strafrecht verstoßen worden, erklärte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe. Der deutsche Oberst habe nicht davon ausgehen müssen, dass sich Zivilisten bei den beiden gekaperten Tanklastzügen aufgehalten hätten, als er den Angriff angeordnet habe. Die Bundesanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen Klein und seinen Flugleitoffizier ein. Gegen den am 4. September 2009 von Klein angeforderten Luftangriff durch zwei US-Kampfflugzeuge lagen mehrere Anzeigen vor. Bei dem Bombardement der in einer Flussfurt stecken gebliebenen Laster waren 142 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilsten. Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hatte die Bombardierung zunächst als angemessen bewertet, dann aber seine Meinung geändert. (mehr auf de.reuters.com) und auch bei generalbundesanwalt.de.

Bundeskanzlerin Angela Merkel will in dieser Woche eine Regierungserklärung zur Lage in Afghanistan abgeben.

Die Kanzlerin werde sich am Donnerstag im Bundestag äußern, sagte Kanzleramtsminister Ronald Pofalla am Montag im ZDF. Sie werde deutlich machen, dass die Regierung hinter dem Bundeswehr-Einsatz stehe und das Konzept richtig sei, die Verantwortung für die Sicherheit ab 2011 an Afghanistan zu übergeben. Die Kanzlerin hatte zuletzt im Januar eine Regierungserklärung zur Afghanistan-Konferenz in London abgegeben. (mehr auf de.reuters.com)

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